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   BVerfG, 10.04.1987 - 2 BvR 1236/86 - 1. Kammer des Zweiten Senats   

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https://dejure.org/1987,2417
BVerfG, 10.04.1987 - 2 BvR 1236/86 - 1. Kammer des Zweiten Senats (https://dejure.org/1987,2417)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1987 - 2 BvR 1236/86 - 1. Kammer des Zweiten Senats (https://dejure.org/1987,2417)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1987 - 2 BvR 1236/86 - 1. Kammer des Zweiten Senats (https://dejure.org/1987,2417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungspflicht des Bundesministers der Justiz bei Erteilung der Vollstreckungsklausel für Urteile des Europäischen Gerichtshofes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstaat - Akte der EWG - Justizminister - Bundesminister der Justiz - Erteilung einer Vollstreckungsklausel - EuGH-Urteil - Wesensgehalt von Grundrechten - Grundrechtsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3077
  • NVwZ 1988, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1987 - 2 BvR 1236/86
    Dies folgt aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1986 (BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1987 - 2 BvR 1236/86
    Der Senat hatte bereits in seinem Beschluß vom 25. Juli 1979 (BVerfGE 52, 187 >202<) ausdrücklich offengelassen, "ob und gegebenenfalls inwieweit - etwa angesichts mittlerweile eingetretener politischer und rechtlicher Entwicklungen im europäischen Bereich - für künftige Vorlagen von Normen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts die Grundsätze des Beschlusses vom 29. Mai 1974 (BVerfGE 37, 271 ff.) weiterhin uneingeschränkt Geltung beanspruchen können".
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvL 6/77

    'Vielleicht'-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1987 - 2 BvR 1236/86
    Der Senat hatte bereits in seinem Beschluß vom 25. Juli 1979 (BVerfGE 52, 187 >202<) ausdrücklich offengelassen, "ob und gegebenenfalls inwieweit - etwa angesichts mittlerweile eingetretener politischer und rechtlicher Entwicklungen im europäischen Bereich - für künftige Vorlagen von Normen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts die Grundsätze des Beschlusses vom 29. Mai 1974 (BVerfGE 37, 271 ff.) weiterhin uneingeschränkt Geltung beanspruchen können".
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